„Die Motivation folgt den Kalorien“
Kirsten Brüning: "Liebgewonnene Ernährungsgewohnheiten zu ändern erfordert viel Willenskraft, Motivation und Geduld – mein effektives Feedbacksystem hilft Ihnen dabei langfristig gesund und genussvoll zu essen!"
Zertifikate als Ernährungsberatungsfachkraft
Ich biete Ihnen eine individuelle Ernährungsberatung an mit vielen praktischen Ernährungstipps, die zu Ihrem Lebensstil passen. Die Kontrolle erfolgt durch Ihr persönliches Ernährungstagebuch, das Sie regelmäßig führen. Sie erfahren, wie Sie Schritt für Schritt Ihre Essgewohnheiten ändern, um langfristig erfolgreich abzunehmen.
Auf Wunsch erstelle ich Ihnen einen Ernährungsplan, der zu Ihnen passt.
Erfolgreich langfristig Abnehmen gelingt mit Leichtigkeit und Köpfchen.
EINFACH GENUSSVOLL ABNEHMEN basiert auf 4 Säulen:
Ernährung - Bewegung - Entspannung - Schlaf
Zitat eines Patienten mit erhöhten Blutfettwerten, Bluthochdruck und Übergewicht (Herr R):
„Frau Brüning, ich habe meine Medikamentenzufuhr auf die Hälfte reduziert und bin sportlich fit – herzlichen Dank!“
Hinweis: Herr R konnte am Ende der Therapie komplett auf seine Medikamente gegen erhöhten Blutdruck und erhöhtes Cholesterin verzichten. Er hat innerhalb von 1½ Jahren erfolgreich 20 kg abgenommen und hat wieder mehr Spaß beim Tennistraining.
Kompetente und fundierte Ernährungsberatung mit praktischen Ernährungstipps und Schulungen zur richtigen Lebensmittelauswahl bei Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten.
Wichtig: Eine klare ärztliche Allergie-Diagnostik ist die wichtigste Voraussetzung für eine fundierte Ernährungsberatung.
Zitat einer Patientin mit Fructose- und Lactoseunverträglichkeit (Frau W):
"Frau Brüning, ich fühle mich wieder wohl und leistungsfähig. Meine Bauchkrämpfe sind nun Vergangenheit. Vielen Dank für die vielen praktischen Tipps!"
Die Kosten für die Ernährungsberatung werden als gesundheitliche Vorsorgemaßnahme gemäß § 20 und § 20a SGB V meist für bis zu 3 Beratungstermine pro Jahr bezuschusst.
Die Kosten für die Ernährungstherapie werden mit einer ärztlichen Zuweisung zur Ernährungsberatung mit medizinischer Indikation gemäß §§ 43.1, 2 SGB V meist zu 80-100% von der Krankenkasse übernommen.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.